Feldlager / Ausbildung
Erläuterungen zum Foto VS Koffer Fachrichtung 2
In der DDR wurde in der Nationalen Volksarmee in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade:
· Geheime Kommandosache (GKdos)
· Geheime Verschlußsache (GVS)
· Vertrauliche Verschlußsache (VVS).
Für Dienstgeheimnisse waren die Geheimhaltungsgrade
· Nur für den Dienstgebrauch (NfD)
· Vertrauliche Dienstsache (VD)
· Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989).
Hauptsächlich wurde NfD benutzt.
Einstufen und die Vervielfältigung anordnen durften für Geheime Kommandosachen die Stellvertreter des Ministers, der Hauptinspekteur der NVA und die Kommandeure
mit Dienstgrad Generalmajor und Gleichgestellte, für Geheime Verschlußsachen die Kommandeure mit Dienstgrad Oberst und Gleichgestellte und die Direktoren der volkseigenen Betriebe
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und für Vertrauliche Verschlußsachen die Leiter von Struktureinheiten mit Oberstleutnant und Gleichgestellte.
Die Berechtigten und ihre Stellvertreter durften jeweils auch gleichzeitig die niedrigeren Geheimhaltungsstufen anordnen.
Eingestuft wurden als
· Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren
Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.
· Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung,
deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung
schwere Gefahren,
Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit
herbeiführen kann.
· Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche
Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile
für diese herbeiführen kann.[2]
Quelle: Wikipedia